Rechtliche Aspekte

Beim Arbeiten mit Forschungsdaten sind auch rechtliche Aspekte zu beachten.

Die RICHTLINIE (EU) 2019/1024 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES definiert „Forschungsdaten“ als Dokumente in digitaler Form, bei denen es sich nicht um wissenschaftliche Veröffentlichungen handelt, die im Laufe von wissenschaftlichen Forschungstätigkeiten erfasst oder erzeugt werden und als Nachweise im Rahmen des Forschungsprozesses verwendet werden oder die in der Forschungsgemeinschaft allgemein für die Validierung von Forschungsfeststellungen und -ergebnissen als notwendig erachtet werden.

Im Rahmen dieses Forschungsprozesses gibt das Recht Rahmenbedingungen für den Umgang mit Forschungsdaten vor. Die häufigsten Fragestellungen finden sich im Rahmen des Urheber- und des Datenschutzrechts.

Grundsätzlich können Forschungsdaten dem Schutz des Urheberrecht unterliegen. Werke im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG liegen vor, wenn es sich um eigene wahrnehmbare „persönliche geistige Schöpfungen“ handelt. Automatisch erstellte und unstrukturierte Messdaten erfüllen in der Regel diese Voraussetzungen nicht. Ein sehr guter Einstieg in die Problematik mit Erläuterungen findet sich auf forschungsdaten.info.

Die Beachtung des Datenschutzrechts ist erforderlich, wenn sich Informationen gemäß Art 4 DSGVO auf einen identifizierten oder identifizierbaren Menschen beziehen. Die Webseite BERD∂NFDI bietet u.a. wertvolle Hinweise und Tools. Die mögliche Anwendbarkeit der DSGVO für Forschungsdaten kann so verifiziert werden. Bei der Notwendigkeit einer datenschutzrechtlichen Einwilligung als Rechtsgrundlage und dem Recherchieren nach relevanten Rechtsgrundlagen bietet der interaktive virtuelle Assistent: iVA Unterstützung an.